Krankenkasse wechseln-
So geht´s 2026!

Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten!

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026!
  • Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte
  • Vorteile und warum ein Wechsel lohnt

Inhalt dieser Seite

Krankenkasse wechseln: Schritt für Schritt Anleitung (2026)

Der Wechsel ist seit 2021 sehr unbürokratisch. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen – das erledigt Ihre neue Kasse für Sie. Ihr einziger Job: die neue Kasse auswählen und den Arbeitgeber informieren.

Wechsel-Prozess
1

Neue Kasse wählen

Vergleichen Sie Beiträge und Zusatzleistungen.

2

Antrag stellen

Füllen Sie das Anfrage/Antragformular der neuen Kasse hier aus.

3

Kündigung erfolgt

Die neue Kasse kündigt elektronisch bei Ihrer alten Kasse.

4

Arbeitgeber informieren

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber formlos den Namen der neuen Kasse mit.

So wechseln Sie Ihre Krankenkasse:
Ihre 4 einfachen Schritte im Detail!

Der Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist seit 2021 deutlich einfacher geworden.

Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen – das übernimmt automatisch Ihre neue Krankenkasse für Sie.

Schritt 1: Neue Krankenkasse wählen

Finden Sie hier auf „krankenkassen-empfehlung.de“ die Krankenkasse, die am besten zu Ihnen passt.

Vergleichen Sie dazu Beiträge, Leistungen und Bonusprogramme und natürlich Servicedienstleistungen.

Schritt 2: Antrag ausfüllen und absenden

Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag Ihrer Wunsch-Krankenkasse aus. Der schnellste Weg ist, das Anfrageformular hier auf der Seite zu nutzen. 

 

Halten Sie dafür Ihre Krankenversichertennummer oder Sozialversicherungsnummer bereit. Die Krankenversichertennummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte, die Sozialversicherungsnummer z.B. auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

 

⏰ Timing beachten: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig – bei regulärem Wechsel gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist.

Schritt 3: Die Kündigung und neue Gesundheitskarte

Das passiert automatisch:

  • Die neue Krankenkasse kündigt bei Ihrer alten Krankenkasse.
  • Alle Formalitäten werden elektronisch zwischen den Krankenkassen abgewickelt.

 

  • Sie erhalten Ihre neue Gesundheitskarte per Post
  • Ihr Arbeitgeber erhält die Mitgliedsbestätigung elektronisch.

 

Fertig! Ihr Wechsel ist komplett – ohne dass Sie sich um die Kündigung kümmern mussten.

Schritt 4: Arbeitgeber informieren

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber formlos mit, dass Sie die Krankenkasse wechseln und nennen Sie den Namen der neuen Krankenkasse.

Warum das wichtig ist:

  • Ihr Arbeitgeber muss die Beiträge an die neue Krankenkasse überweisen.
  • Ohne diese Information funktioniert der Wechsel auch, es führt aber zu Buchungsfehlern, die hinterher korrigiert werden müssen.
  • Eine E-Mail oder kurze schriftliche Mitteilung reicht aus.

Bonus-Schritt: Bonus von "Krankenkassen-Empfehlung.de" erhalten!

Wenn Sie auf Empfehlung einer anderen Person auf „Krankenkassen-Empfehlung.de“ aufmerksam geworden sind, tragen Sie im Antragsformular die E-Mail-Adresse dieser Person ein und sie erhält einen 20 EUR Amazongutschein von „Krankenkassen-Empfehlung.de“ (nicht von der Krankenkasse selbst!!!).

ODER: Sie nehmen an unserer Kundenumfrage teil! Hierzu senden wir Ihnen eine kurze E-Mail zu, nachdem uns die neue Krankenkasse Ihre Mitgliedschaft bestätigt hat. Die Teilnahme dauert nur 2 Minuten und ist komplett anonymisiert! 

Alle Details und Bedingungen finden Sie transparent hier: LINK!

Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?

Neben dem regulären Wechsel nach 12 Monaten gibt es besondere Ereignisse, die Ihnen ein sofortiges Wechselrecht einräumen. Eine Beitragserhöhung ist die häufigste Chance!

Regulärer Wechsel

Nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende.

Erhöhung Zusatzbeitrag

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie die Kasse wechseln. Es gibt dann keine Bindungsfrist von 12 Monaten!

Job & Statuswechsel oder Ende der Familienversicherung

Sofortiger Wechsel möglich. Es besteht keine Bindungsfrist bei Jobwechsel, Ende der Familienversicherung oder einem Statuswechsel.

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte im Detail

Häufigster Fall: Der reguläre Wechsel!

Sie können die Krankenkasse regulär wechseln, wenn Sie mindestens 12 Monate in Ihrer aktuellen Krankenkasse Mitglied waren. Sie müssen nur die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten.

Beispiel: Sie stellen im Laufe des Januars einen Antrag bei einer neuen Kasse, dann gelten der Februar und der März als Kündigungsfrist (2 volle Monate) und der Beginn der neuen Mitgliedschaft wäre dann der 01. April. Da eine Kündigung der alten Kasse nicht notwendig ist, beginnt die „Kündigungsfrist“ mit dem Einsenden des Antrags bei der neuen Kasse.

Beispiele für die „Kündigungsfrist“ von 2 vollen Monaten:

Antrag gestellt imWechsel möglich ab
Januar1. April
Februar1. Mai
März1. Juni
April1. Juli

Wechselmöglichkeiten wegen Sonderkündigungsrechten

🔥 Zusatzbeitrag steigt:
Wenn Ihre jetzige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, ist eine Kündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird, möglich.

Beispiel: Ihre jetzige Kasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar. Sie können nun bis zum 31. Januar kündigen. Der Februar und März sind die zweimonatige Kündigungsfrist. Die neue Mitgliedschaft kann zum 1. April beginnen.
💼 Jobwechsel:

Bei einem Jobwechsel ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich (ohne 12-monatige Bindungsfrist).

Sie haben bis zu 14 Tage nach Jobantritt Zeit, um eine neue Kasse auszuwählen.

Es gibt keine 2-monatige Kündigungsfrist beim Jobwechsel.

👨‍👩‍👧‍👦 Ende der Familienversicherung:
Wenn die Familienversicherung für Sie endet, haben Sie die freie Kassenwahl beim Übergang zur eigenen Versicherung.

Es gibt keine Binde- oder Kündigungsfristen.

Die Familienversicherung endet z.B. bei Erreichen des 25. Lebensjahrs oder mit dem ersten eigenen Einkommen.

📈 Statuswechsel:
Sie können die Krankenkasse wechseln, wenn Sie vom Angestellten zum Selbstständigen werden (oder umgekehrt).

Oder wenn Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und Sie den Status des freiwillig Versicherten bekommen.

Übersicht der Bindungsfristen und Kündigungsrechte

Wann und wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln können:

Szenario Bindungsfrist Kündigungsfrist Anmerkungen
Regulärer Wechsel 12 Monate 2 Monate zum Monatsende Gilt nach 12 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft bei der aktuellen Krankenkasse.
Erhöhung des Zusatzbeitrags Entfällt 2 Monate zum Monatsende Eine Kündigung ist bis zum Ende des Monats möglich, in dem die Erhöhung wirksam wurde. (Beispiel: Die Erhöhung gilt ab 1. Jan., Die Kündigung ist bis zum 31. Jan. möglich. Beginn der neuen Kasse wäre dann der 01. April). Ausnahme: Wahltarif Krankengeld.
Jobwechsel Entfällt Sofort (innerhalb 14 Tage) Gilt für pflichtversicherte Arbeitnehmer, auch wenn die Bindefrist im vorherigen Job noch nicht abgelaufen war.
Ende der Familienversicherung Entfällt Sofort Bei Eintritt der Versicherungspflicht (z. B. Alter 25 oder eigenes Einkommen.)
Wegfall der Versicherungspflicht/Statuswechsel Entfällt Sofort Bei Wechsel in eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft oder erneuter Versicherungspflicht.
Umzug ins Ausland Entfällt Sofort Bei Abmeldung und dauerhaftem Auslandsaufenthalt.
Renteneintritt Entfällt Außerordentlich Bei Statusänderung zur Rente.
Wahltarif (allgemein) 1–3 Jahre (je Tarif) Nicht kündbar (gebunden) Bindung für die Laufzeit des Tarifs. Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung gilt i.d.R auch hier (Ausnahem: Wahltarif Krankengeld)
Wahltarif Krankengeld 3 Jahre Nicht kündbar Kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung .
Regulärer Wechsel

Bindungsfrist: 12 Monate

Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende

Anmerkung: Gilt nach 12 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft.

Erhöhung des Zusatzbeitrags

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende

Anmerkung: Ausnahme: Wahltarif Krankengeld.

Jobwechsel

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: Sofort (innerhalb 14 Tage)

Anmerkung: Gilt auch bei nicht abgelaufener Bindungsfrist.

Ende der Familienversicherung

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: Sofort

Anmerkung: Z. B. Alter 25 oder eigenes Einkommen.

Wegfall der Versicherungspflicht

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: Sofort

Anmerkung: Z. B. bei Wechsel in freiwillige GKV-Mitgliedschaft.

Umzug ins Ausland

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: Sofort

Anmerkung: Bei Abmeldung und dauerhaftem Auslandsaufenthalt.

Renteneintritt

Bindungsfrist: Entfällt

Kündigungsfrist: Außerordentlich

Anmerkung: Bei Statusänderung zur Rente.

Wahltarif (allgemein)

Bindungsfrist: 1–3 Jahre (je Tarif)

Kündigungsfrist: Nicht kündbar

Anmerkung: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag möglich.

Wahltarif Krankengeld

Bindungsfrist: 3 Jahre

Kündigungsfrist: Nicht kündbar

Anmerkung: Kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung.

Warum sich ein Krankenkassenwechsel lohnt

💰 Geld sparen durch kleineren Zusatzbeitrag

Der Unterschied beim Zusatzbeitrag kann teilweise bei über 2% liegen. Bei einem Monatseinkommen von 4.000 € brutto können Sie bei einem Wechsel fast 1.000 € pro Jahr sparen!

💰 Leistungen verbessern

Der überwiegende Teil der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt und überall gleich. Dennoch gibt es Unterschiede, für die sich ein Wechsel lohnt. Z.B. zahlen einige Kassen für professionelle Zahnreinigung (50-100 Euro Zuschuss), für Osteopathie (bis zu 500 Euro jährlich), für Reiseimpfungen (besonders bei Familienurlauben) oder Sportkurse und Fitnessstudio-Zuschüsse, und andere tun das nicht!

💰 Besseres Bonusprogramm

Leistungen aus dem Bonusprogramm bekommt man nicht automatisch, Versicherte müssen etwas tun, um diese Leistungen zu bekommen. Unterschiede gibt daher auf zwei Ebenen. Ersten wie einfach komme ich an die Leistungen und zweitens welche Leistungen kann ich bekommen. Beliebt sind z.B. 500 € für deinen Sport, 500 € für deine Fitnessuhr oder Ausrüstung – oder sogar 100 € für deine Zahnreinigung!

💰 Service und digitale Angebote

Beim Service gibt es Unterschiede bei der Dichte des Filialnetzes in der Region, in der telefonischen Erreichbarkeit oder beim Beratungsangebot (z.B. für Familien) Digitale Angebote sind oft für junge Menschen sehr wichtig. Hat die Kasse eine moderne App mit allen wichtigen Funktionen, eine Online-Geschäftsstelle für Dokumente und Telemedizin-Angebote, sind hier interessante Punkte.

⚠️

Diese Fragen sollten Sie sich bei der Wahl Ihrer neuen Krankenkasse stellen:

Passen Sie Ihre Krankenkasse immer wieder Ihrer Situation an. Wenn Sie wollen, jedes Jahr! Es gibt keinen Vorteil für langjährige Mitgliedschaft oder "Treue", weder bei den Leistungen oder Beiträgen noch beim Service!

Infografik: Krankenkasse wechseln leicht gemacht

Wichtige Hinweise & typische Fallstricke

🩺Laufende Behandlung

Ein Wechsel während einer Krankheit oder bei Krankengeldbezug ist möglich, kann aber zu Verzögerungen führen. Klären Sie die Leistungsübernahme vorab mit der neuen Kasse!

💳Schulden bei der Kasse

Ein Wechsel ist trotz Schulden möglich, diese bleiben aber bestehen. Die Bindungsfrist an die neue Kasse verlängert sich auf 18 Monate. Leistungen können ruhen.

📝Wahltarife

Haben Sie einen Wahltarif (z.B. für Krankengeld) abgeschlossen? Dann sind Sie für 1-3 Jahre gebunden. Ein Wechsel ist oft nur bei Beitragserhöhung möglich.

Besonderheiten bei Familien und Selbstständigen

Familien
Selbstständige

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse:

Nein, grundsätzlich gilt eine 12-monatige Bindungsfrist. Ausnahmen sind Sonderkündigungsrechte wie Beitragserhöhung, Jobwechsel oder Ende der Familienversicherung.

Nein! Seit 2021 übernimmt die neue Krankenkasse die komplette Kündigung für Sie. Sie müssen nur den Antrag bei der neuen Kasse stellen.

Bei regulärem Wechsel: 2 Monate Kündigungsfrist. Bei Sonderkündigungsrecht (z.B. Jobwechsel): sofort möglich.

Nein, der Wechsel ist komplett kostenlos. Weder die alte noch die neue Krankenkasse darf Gebühren verlangen.

Fristen und Termine

Für einen Wechsel zum 1. Juli müssen Sie den Antrag bis spätestens 31. April bei der neuen Krankenkasse gestellt haben.

Der Wechsel verschiebt sich um einen Monat. Bei einem versäumten April-Termin würde der Wechsel erst zum 1. August erfolgen.

Solange die neue Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat, können Sie den Antrag zurückziehen. Nach Beginn der Mitgliedschaft gelten wieder die normalen Kündigungsfristen.

Besondere Situationen

Ja, eine Schwangerschaft verhindert den Wechsel nicht. Achten Sie darauf, dass die neue Krankenkasse gute Leistungen für Familien bietet.

Was passiert mit meinen Bonuspunkten?

Bonuspunkte bei der alten Krankenkasse verfallen meist. Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Sie noch Prämien einlösen können.

Nein, gesetzliche Krankenkassen müssen alle pflichtversicherten Personen aufnehmen. Eine Ablehnung aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen ist nicht erlaubt.

Wenn Sie einen Wahltarif (z.B. Selbstbehalt, Krankengeld) abgeschlossen haben, sind Sie für die Laufzeit des Tarifs (1-3 Jahre) an die Krankenkasse gebunden. Ausnahme: Beitragserhöhung (außer bei Krankengeld-Wahltarif).

Arbeitnehmer-spezifische Fragen beim Krankenkassenwechsel

Nein, Sie müssen Ihren Arbeitgeber nur informieren, nicht um Erlaubnis bitten. Die Krankenkassenwahl ist Ihr Recht.

Ohne Information kann Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht an die neue Krankenkasse überweisen. Der Wechsel würde dann nicht funktionieren.

Ja, bei einem Jobwechsel haben Sie bis zu 14 Tage nach Arbeitsantritt ein sofortiges Wahlrecht – unabhängig von der normalen Bindungsfrist.

Fragen zu Kosten und Leistungen beim Krankenkassenwechsel

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Bei 4.000 Euro Brutto können schon 0,3% Unterschied etwa 72 Euro pro Jahr ausmachen. Zusätzlich sollten Sie die Leistungsunterschiede berücksichtigen.

Ja, die gesetzlichen Grundleistungen sind bei allen Kassen identisch. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen und dem Zusatzbeitrag.

Welche Zusatzleistungen sind am wertvollsten?

Für 30-45-Jährige oft: Professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, erweiterte Kindervorsorge und gute digitale Services. Das hängt aber von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

Technische Fragen

Wann bekomme ich meine neue Gesundheitskarte?

Die neue Karte wird Ihnen automatisch vor Beginn der Mitgliedschaft zugeschickt, meist 1-2 Wochen vor dem Wechseltermin.

Was mache ich mit der alten Gesundheitskarte?

Die alte Karte können Sie vernichten oder an die alte Krankenkasse zurücksenden. Sie wird automatisch ungültig.

Kann ich online zu einer anderen Krankenkasse wechseln?

Ja, die meisten Krankenkassen bieten Online-Anträge an, oft sogar mit elektronischer Signatur. Das ist der schnellste Weg.

Für 30-45-Jährige oft: Professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, erweiterte Kindervorsorge und gute digitale Services. Das hängt aber von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

Technische Fragen

Wann bekomme ich meine neue Gesundheitskarte?

Die neue Karte wird Ihnen automatisch vor Beginn der Mitgliedschaft zugeschickt, meist 1-2 Wochen vor dem Wechseltermin.

Was mache ich mit der alten Gesundheitskarte?

Die alte Karte können Sie vernichten oder an die alte Krankenkasse zurücksenden. Sie wird automatisch ungültig.

Kann ich online zu einer anderen Krankenkasse wechseln?

Ja, die meisten Krankenkassen bieten Online-Anträge an, oft sogar mit elektronischer Signatur. Das ist der schnellste Weg.

Technische Fragen zum Krankenkassenwechsel

Die neue Karte wird Ihnen automatisch vor Beginn der Mitgliedschaft zugeschickt, meist 1-2 Wochen vor dem Wechseltermin.

Die alte Karte können Sie vernichten oder an die alte Krankenkasse zurücksenden. Sie wird automatisch ungültig.

Ja, die meisten Krankenkassen bieten Online-Anträge an, oft sogar mit elektronischer Signatur. Das ist der schnellste Weg.

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